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Antragsverfahren im IZKF

Für die Förderung von Projekten, Strukturmaßnahmen, Nachwuchsgruppen und Sonderprogrammen, die einmalig oder pro Jahr einen Umfang von 25.000 Euro (für Stellen, Verbrauchsmaterial, Investitionen) überschreitet sowie bei allen Geräteinvestitionen mit einem Bruttobetrag von mehr als 10.000 Euro, ist eine Beteiligung des externen Wissenschaftlichen Beirats erforderlich.

Die interne und externe Begutachtung erfolgt nach DFG-Richtlinien. Der Begutachtung durch den Wissenschaftlichen Beirat ist eine interne Vorbegutachtung durch das Forschungskollegium und die Kommission für Nachwuchsförderung und Entwicklung vorgeschaltet. Das FoK und die Kommission entscheiden anhand einer Projektskizze und eines Vortrages darüber, ob und mit welchem finanziellen Volumen ein Projektvorschlag als Antrag zugelassen werden kann.

Die Begutachtung neuer Projekte und Strukturmaßnahmen (zentrale Projekte) erfolgt dabei in der Regel im Rahmen der im Zeitabstand von 3 Jahren in Erlangen stattfindenden Beiratssitzungen. Die nächste Beiratssitzung findet vom 8. bis 9. Juli 2010 in Erlangen statt.

Hinweise zur Antragsstellung:

Dem IZKF steht in der neuen Förderperiode pro Jahr ein Finanzvolumen von ca. 3,7 Mio. EUR zur Verfügung. Die Projekte des IZKF sind in der Regel mit einer Doktorandenstelle, einer MTA-Stelle sowie Sachmitteln in Höhe von 15 TEUR ausgestattet. Zusätzlich können Tierhaltungskosten beantragt werden.

Jedes Projekt muss einen Eigenanteil in Höhe von 10% des gesamten Projektvolumens nachweisen (in der Regel über Stellenanteile der Projektleiter).

Die Leiter der antragstellenden Kliniken und Institute sind verpflichtet dem Antrag eine Erklärung darüber beizufügen, dass der Eigenanteil ebenso gesichert ist wie die Beschäftigung der Antragsteller bis zum Ende der beantragten Projektlaufzeit.

Die reguläre Laufzeit der im IZKF geförderten Projekte beträgt 3 Jahre. Es ist in Ausnahmefällen möglich, Anträge mit einer kürzeren Laufzeit (mind. 2 Jahre) einzureichen.

Als Antragsteller können alle Mitglieder der Medizinischen Fakultät auftreten, sofern diese nicht selbst über IZKF-Teilprojekte finanziert werden. Als Mitantragsteller können sowohl Mitglieder anderer Fakultäten als auch wissenschaftliche Mitarbeiter von IZKF-Projekten auftreten. Alle Antragsteller und Mitantragsteller müssen wissenschaftlich ausgewiesen sein.

Anträge aus klinisch-theoretischen und theoretischen Institutionen sollen vorwiegend als Tandemantrag mit einem klinischen Partner eingereicht werden.

Die eingereichten Anträge müssen zur grundlegenden Thematik des IZKF "Entzündungsprozesse: Genese, Diagnostik und Therapie" und den im IZKF geförderten Schwerpunkten passen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen neuen Schwerpunkt zu entwickeln. Voraussetzung dafür ist ein aktuelles Forschungsthema, welches inhaltliche Bezüge und Quervernetzungen zur grundlegenden Thematik des IZKF aufweist und zu dem sich mindestens 5 gute Anträge bündeln lassen.

Die interne Begutachtung der eingereichten Projektvorschläge durch das FoK und die Kommission erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Originalität und Relevanz der Fragestellung (3fach)
  • Präzision der Ziele/ Fragestellungen (2fach)
  • Spezifische Vorarbeiten/ Publikationen (2fach)
  • Nachvollziehbarkeit des Arbeitsprogramms (2fach)
  • Adäquate Methoden (1fach)
  • Thematischer Bezug zu einem Schwerpunkt (1fach)
  • Drittmitteleinwerbungen der Antragssteller (allgemein) (1fach)
  • Kooperation/ Vernetzung (1fach)

Bei der geplanten Fortführung eines IZKF-Projektes nach Ablauf der Projektlaufzeit sollte der Antragssteller vorrangig eine externe Drittmittelfinanzierung anstreben. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung des Projektes im IZKF für maximal 2 Jahre beantragt werden.